EBBS/KUFSTEIN, 12. Nov 2025 – Im Fall des im Mai 2024 im Bezirk Kufstein verstorbenen dreijährigen Buben hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen die Eltern Anklage wegen Mordes sowie wegen Quälens und Freiheitsentziehung erhoben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; ein Prozesstermin steht nicht fest.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörde handelt es sich um die 27-jährigen Eltern des Kindes. Der Bub war in der elterlichen Wohnung in Ebbs an den Folgen massiver Unterernährung verstorben; die Obduktion bestätigte Unterernährung als Todesursache.
Die Anklage kann binnen Frist beeinsprucht werden; bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Angaben zum Ablauf des Verfahrens (z. B. Terminierung vor dem Geschworenengericht) machte die Staatsanwaltschaft vorerst nicht öffentlich. Alle Angaben ohne Gewähr. Klage nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: MeinBezirk Kufstein; ORF Tirol; Tiroler Tageszeitung; DER STANDARD.
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