KUFSTEIN, 7. Nov 2025 – Der Gemeinderat hat am 5. November eine Leerstandsabgabe für Kufstein beschlossen – trotz offener Fragen zu Wirkung und Erlösen. Schon im Vorfeld hatte der Wirtschaftsausschuss den Vorschlag abgelehnt: Kosten/Nutzen würden sich nicht ausgehen, hieß es in der Sitzungsvorbereitung.
Was konkret gilt: Laut Vorlage orientiert sich die Abgabe an 30 % der Basismietwerte des Landes; als Beispiel wurden rund 177 €/Monat (45 m²) bzw. ~360 €/Monat (80 m², neuwertig) genannt. Gleichzeitig räumt das Gesetz zahlreiche Ausnahmetatbestände ein (z. B. Unbenutzbarkeit, gewerbliche Nutzung). Schon jetzt ist klar: Die Zahl der real einhebbaren Fälle liegt deutlich unter den im Register ausgewiesenen „Leerständen“.
Kritikpunkte aus dem Rathaus: In der Debatte wurde vor allem die Verwaltungsbelastung hervorgehoben – Abfragen im Melderegister, Prüfung von Ausnahmen, Bescheiderstellung, Rechtsmittel. Selbige Skepsis trug bereits im Wirtschaftsausschuss zur Ablehnung bei. Auch die Ertragsschätzung gilt als unsicher: Erhoben wurden über 1.000 potenzielle Fälle (2024), doch nach Ausnahmen dürften „viel weniger“ übrig bleiben.
Warum die Wirksamkeit fraglich bleibt: Tirolweite Erfahrungen zeigen bisher geringe Meldungen – bis April 2024 wurden landesweit nur rund 900 leerstehende Wohnungen gemeldet, davon ca. 700 mit Ausnahmen. Das bestätigt die Befürchtung, dass die Abgabe weder schnell zusätzlichen Wohnraum schafft noch nennenswerte Einnahmen bringt, aber Verwaltung bindet.
Abstimmung und Ausblick: Der Beschluss fiel mehrheitlich, vier Gegenstimmenwurden verzeichnet. Der Bürgermeister stellte in Aussicht, die Regelung wieder zu kippen, falls sich mehr Aufwand als Ertrag zeigt. Bis dahin bleibt offen, wie viele Fälle nach Abzug der Ausnahmen tatsächlich vorgeschrieben werden können.
Quelle: MeinBezirk Kufstein (Sitzungsbericht, 06.11.); Land Tirol – Merkblatt Gemeinden (Novelle, Fristen); Stadt Kufstein – Info Leerstandsabgabe; Die Presse – Meldestand 2024 (900/700 Fälle).
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